gartenschlaefer 2

Am 06.07. bekamen wir abends noch einen verwaisten Gartenschläfer aus Kirchheimbolanden eingeliefert. Die Mutter und seine beiden Geschwister wurden Opfer des Jagdtriebs einer Hauskatze. Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, dass freilaufende Katzen besonders im Frühling und Sommer eine ernsthafte Bedrohung für die heimische und größtenteils artengeschützte Tierwelt (wie in diesem Fall) darstellt. Dabei sollten sich alle Katzenhalter bewusst sein, dass die Hauskatze, wie jedes Heimtier, einer 24-stündigen Aufsichtspflicht unterliegt und im Schadensfall (wie Unfallverursachung oder Verstoß gegen das Artenschutzgesetz) der Halter für sein Tier haftet. Leider gestaltet sich die Rückverfolgung und somit die strafrechtlichen Konsequenzen für den Verantwortlichen in der Regel als unmöglich umzusetzen, weshalb die AKT schon seit langem den, in der Tierschutzszene unüblichen Standpunkt vertritt, dass Katzen als Freigänger ethisch und rechtlich nicht tragbar sind.

Wer mehr zu diesem Thema wissen möchte, kann auf der Webseite unseren ausführlichen Standpunkt nachlesen:
Katzen als Freigänger

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